Glucosetoleranztest als Sprechstundenbedarf 2023
Nach der Vertriebseinstellung des industriell hergestellten Glucosetoleranztestes der Firma Roche konnten wir als BVND-SA über die KVSA erreichen, dass der als NRF-Rezeptur 13.8 in der Appotheke angefertigte Glucosetoleranztest über den Sprechstundenbedarf erstattet wird.
Seit Ende 2022 sind zwei neue, industriell hergestellte oGTT-Lösungen verfügbar:
- Valera Glucose-Toleranztest 25 g/100 ml (300ml) der Firma medphano Arzneimittel GmbH
- Glucosetest oGTT Infectopharm 25 g/100 ml (100, 200 oder 300 ml) der Firma Infectopharm.
Beide Präparate werden industriell qualitätsgesichert auf Basis der Standardzulassung 2519.99.99 hergestellt und entsprechen damit unseren diabetologischen Qualitätsanforderungen.
Wir konnten über die KVSA klarstellen, dass auch diese beiden Testzubereitungen über den Sprechstundenbedarf verordnet werden dürfen.
Gleichzeitig muss nun aber beachtet werden, dass die in der Apotheke angefertigte NRF-Rezeptur im Vergleich zum industriell hergestellten Test teuer und damit unwirtschaftlich ist! Deswegen sollte die NRF-Rezeptur nach Ansicht der Krankenkassen wieder aus dem Sprechstundenbedarf gestrichen werden.
Wie wir alle wissen, sind Lieferengpässe für teilweise banale Dinge heute regelmäßig auf der Tagesordnung.
Mit dieser Argumentation konnte erreicht werden, dass die NRF-Rezeptur 13.8 ebenfalls noch über den Sprechstundenbedarf verordnet werden darf – unter der Voraussetzung, dass die beiden o.g. Testlösungen nicht lieferbar sind!
Wir empfehlen, die Tatsache der eventuellen Nicht-Lieferbarkeit anderer Tests auf dem Rezept zu dokumentieren!